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Das Wappen von Nieder-Kainsbach


Die damals noch selbständige Gemeinde Nieder-Kainsbach wurde 1964 durch eine Genehmigung des Hessischen Ministers des Innern dazu berechtigt, ein eigenes Wappen zu führen.

Der Wappenzeichner Ritt aus Bad-Nauheim hatte in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt drei Skizzen entworfen, die der Gemeindevertretung von Nieder-Kainsbach zur Beschlussfassung vorgelegt wurden.

Das ausgewählte Wappen war vom heraldischen Gesichtspunkt aus geeignet.
Das Motiv nimmt durch das schwarze Tatzenkreuz Bezug auf die alt-fuldaische Lehenseigenschaft der Gemeinde Nieder-Kainsbach und durch die sechsstrahligen Sterne auf die Zugehörigkeit zur Grafschaft zu Erbach.

Die Gemeindevertreter entschlossen sich in einer Sitzung am 21. Dezember 1964 für das nun vorliegende Wappen, da es in jeder Beziehung zufrieden stellend erschien.

Das Wappen wird vom Hessischen Minister des Innern wie folgt beschrieben: "In Rot ein silberner, mit einem durchgehenden, einfachen schwarzen Kreuz belegter Balken, beseitet von drei silbernen sechsstrahligen Sternen."


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